Wilhelm Gerhard Voß

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Wilhelm Gerhard Voß (geboren am 28. August 1850 in Ibbenbüren, gestorben am 16. Juli 1897 in Tecklenburg) war ein deutscher Zimmermann und Pumpenmacher.

Biographie[Bearbeiten]

Wilhelm Gerhard Voß heiratete am 20.04.1876 Elisabeth Christina Caroline Hardiek (*21.12.1851, † ? ). Sie wohnten um 1870 an der Laggenbecker Straße 225 und 1876 in einem Haus mit einer Gaststätte an der Ledder Straße.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten]

Wilhelm Gerhard Voß (in schwarzer Jacke) und seine Arbeiter auf dem Hof Berggerd

Wilhelm Gerhard Voß trat in das Unternehmen seines Vaters Johann Gerhard Voß ein, der das Gewerbe des Pumpenmachers in Flandern erlernt hatte.

1878/79 brannte sein Haus in Alstedde 1878/1879 ab. Er baute das Haus in Alstedde nicht wieder auf, sondern kaufte sich 1879/80 auf dem Teutoburger Wald in Brochterbeck Holthausen den Hof Berggerd, der aus der Rodung für ein Gelände eines Steinbruchs der Grafen von Tecklenburg hervorging. Dieser Steinbruch lieferte ihm das nötige Material für den Brunnenbau. Ab 1880 wurden bei der Firma Voß, die den Namen "Pumpenvoß" trug, nun auch Brunnen und Kanäle gebaut. An den Besitz in Alstedde erinnert nur noch der Flurname „Voßkämpken“.[1]

Mit seiner Firma brachte es Wilhelm Gerhard Voß zu einem ansehnlichen Vermögen. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Wartungsvertrag mit der Stadt Ibbenbüren für die Innen-stadtpumpen von 1870:

„Verhandelt Ibbenbüren, 2. December 1870
Zum öffentlichen, mindestfordernden Verdinge (Angebot) der Unterhaltung der 4 städtischen Pumpen,

a bei Kaufmann Denecke (Brunnenstr.-Bahnhofstr.) b auf dem Marktplatze (Oberer Markt) c bei Witwe Schächter (Marktstr. 7) d beim Kaufmann Jörgens (Unterer Markt, Apotheke)

der hiesigen 2 Schulpumpen a) bei der katholischen Schule (Roggenkampstr. Gelbe Schule) b) bei der evangelischen Schule (Kanalstr. hinter der Schule) wird heute Termin anberaumt.

Laut der im Kirchenblatte Nr. 48 publizierten und von den hiesigen Kirchen publizierten Bekanntmachung vom 25. November des Jahres. Dem (Angebot) werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt, denen der Unternehmer sich ohne alle Einwendungen und mit Ausschluss des Prozess-Verfahrens in jedem Falle unterziehen muss: §1 Die Verdingungs(-dauer) versteht sich auf drei Jahre und zwar vom heutigen Tage an bis zum 2. December 1873. §2 Der Unternehmer verpflichtet sich, die sämtlichen an den Pumpen vorkommenden Reparaturen auf seine Kosten sofort zu beseitigen und dieselben stets in einem vollständig brauchbaren Zustande zu erhalten.

Zu den Reparaturen gehören alle diejenigen Mängel, welche an dem inneren Gang der Rohrleitung und dem Eisenbeschlag entstehen. Ob ganz neue Teile an Röhren oder Gestängen (zu verwenden) sind, entscheidet lediglich der unterzeichnete (Pumpen-)meister oder dessen Stellvertreter. § 3 In jedem Spätherbst, beim Eindringen von Frostwasser hat der Unternehmer die sämtlichen Pumpen rechtzeitig in einer Weise mit Stroh so zu umwickeln, (NB.) ... und die Pumpenbekleidung bei der kath. Schule und bei Jörgens nach Bedarf mit Moos oder sonstigem geeigneten Material auszufüllen, damit sie gegen Frost vollständig geschützt sind. Die in Folge mangelnder Ummantelung etwa entstehenden Schäden fallen dem Unternehmer zur Last.

§ 4 Der Unternehmer hat die Pumpen mindestens wöchentlich einmal zu besichtigen und die vorgefundenen Mängel sofort zu beseitigen. Bei allen Arbeiten und Reparaturen hat er sich den etwaigen besonderen Anweisungen des unterzeichneten Pumpenmeisters zu unterziehen.

§ 5 Sollte der Unternehmer seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, kann demselben von der (Entlohnung) vom unterzeichneten Bürgermeister ein angemessener Abzug gemacht werden. Es kann auch ohne Weiteres alles Nötige auf seine Kosten gemacht werden, wofür der Unternehmer dann mit seinem ganzen Vermögen haftet. Der unterzeichnete Bürgermeister ist berechtigt, den gegenwärtigen Contract zu jeder Zeit zu kündigen, wenn der Unternehmer seine Pflichten nicht erfüllt. Es fallen letzerem alle Kosten zur Last, welche dadurch entstehen.

§ 6 Das Angebot wird für eine Pumpe pro Jahr abgegeben und es werden danach die Kosten für sämtliche Pumpen berechnet.
§ 7 Die Verdingungssumme wird nach Ablauf eines jeden Jahres aus der städtischen Communalkasse resp. der Schul-Kasse gezahlt.
§ 8 Der Unternehmer trägt die Kosten des Angebots, der Publication und der Stempelgebühren.
§ 9 Mit weniger als 2 Taler kann kein Angebot gemacht werden.
§ 10 Der Zuschlag wird vorbehalten, kann aber nach Gutbefinden des Bürgermeisters sogleich erteilt werden. Nachdem die vorstehenden Bedingungen den beiden Unternehmungslustigen, (den Interessenten) dem Kaufmann Mohrmann und dem Pumpenmacher Voß (Alstedder Hof, Laggenbecker Str. 275) langsam und deutlich vorgelesen waren, wurde zum Verdinge (Angebot) geschritten.

Nach einigen (amtlichen) Angeboten forderten 1. der Kaufmann Mohrmann pro Pumpe 2 Taler 12 Silberg. 6 Pf. 2., der Pumpenmacher Vohs pro Pumpe 2 Taler. Dieselben unterschrieben zum Anerkenntnis mit ihren Namen

Mohrmann
Voß (Pumpenmacher)

Da ein günstigeres Angebot voraussichtlich nicht zu erzielen ist, so wurde dem Pumpenmacher Voß zu Alstedde der Zuschlag für das Angebot von 2 Thaler pro Pumpe und Jahr im Termin gleich erteilt.

Voß (Pumpenmacher)

Der Bürgermeister Ohm[1]

Tod[Bearbeiten]

Am 16.07.1897 im Alter von 46 Jahren verunglückte Wilhelm Gerhard Voß in einem Brunnen in Tecklenburg und ließ seine Frau mit fünf Kindern zurück. Er war zur Rettung seines verunglückten Arbeiters in den Brunnen gestiegen. In einer Urkunde des Standesamtes Tecklenburg heißt es, dass er im Brunnen „an den denselben anfüllenden Gasen erstickt ist“.[1]

Einzelverweis[Bearbeiten]