Wolfgang Arenhövel und Zentrale Branchenauskunft: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Zentrale Branchenauskunft''' ist der Name der Internetseite eines Ibbenbüreners, über die gewerbsmäßiger Betrug ausgeübt wurde. 2012 wurde der Betreiber zu einer Haftstrafe verurteilt.
 
== Rekonstruierter Tathergang ==
Der Ibbenbürener betrieb mit seiner Lebensgefährtin und später einem Bekannten eine Internetseite unter der Adresse [https://web.archive.org/web/20100110105653/http://www.zentrale-branchenauskunft.de/ zentrale-branchenauskunft.de]. Zur Gründung einer zweiten Firma bekam er 12.000€ Anschubfinanzierung durch die Arbeitsagentur. Die Förderung lief allerdings nach 9 Monaten aus und weil das Geschäft nicht funktionierte, kopierte der Ibbenbürener Daten von Gewerbetreibenden von der Seite ''hotfrog.de'' in sein Portal. Den Firmen, zu denen die Daten gehörten, sandte er Rechnungen zu und suggerierte den Gewerbetreibenden, sie hätten sich selbst auf seiner Seite angemeldet<ref>https://www.gutefrage.net/frage/zentrale-branchenauskunftde-betrug--abzocke-</ref>.
 
== Verurteilung ==
Am 5. November 2012 verurteilte das Landgericht Münster den Ibbenbürener wegen gewerbsmäßigen Betruges in 129 Fällen zu einer fast dreijährigen Haftstrafe (Az. 11 Kls 16/12). <ref>http://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/nachrichten/mit-branchenauskunft-geld-erschwindelt-gefaengnis-5330.html</ref>
 
== Einzelverweise ==
<references />[[Category:Kriminalfall]]

Aktuelle Version vom 19. Mai 2023, 12:39 Uhr

Zentrale Branchenauskunft ist der Name der Internetseite eines Ibbenbüreners, über die gewerbsmäßiger Betrug ausgeübt wurde. 2012 wurde der Betreiber zu einer Haftstrafe verurteilt.

Rekonstruierter Tathergang[Bearbeiten]

Der Ibbenbürener betrieb mit seiner Lebensgefährtin und später einem Bekannten eine Internetseite unter der Adresse zentrale-branchenauskunft.de. Zur Gründung einer zweiten Firma bekam er 12.000€ Anschubfinanzierung durch die Arbeitsagentur. Die Förderung lief allerdings nach 9 Monaten aus und weil das Geschäft nicht funktionierte, kopierte der Ibbenbürener Daten von Gewerbetreibenden von der Seite hotfrog.de in sein Portal. Den Firmen, zu denen die Daten gehörten, sandte er Rechnungen zu und suggerierte den Gewerbetreibenden, sie hätten sich selbst auf seiner Seite angemeldet[1].

Verurteilung[Bearbeiten]

Am 5. November 2012 verurteilte das Landgericht Münster den Ibbenbürener wegen gewerbsmäßigen Betruges in 129 Fällen zu einer fast dreijährigen Haftstrafe (Az. 11 Kls 16/12). [2]

Einzelverweise[Bearbeiten]