Vergewaltigung zweier Frauen (2004 und 2006): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Mai 2023, 09:08 Uhr

Am 8. November 2004 entführte ein damals 30jähriger Mann aus Ibbenbüren an einer Ibbenbürener Bushaltestelle eine 17 Jahre alte Frau, sperrte sie in den Keller seines Hauses und vergewaltigte sie dort. 2006 wurde er wegen einer anderen Vergewaltigung verurteilt, 2008 wird er wegen dieser Tat verurteilt.

Tathergang

Laut eigener Aussage habe er die junge Frau, die mit einem Fahrrad unterwegs war, in der Nähe einer Bushaltestelle überholt.

Ich suchte mir einen Parkplatz. Dann riss ich sie vom Rad, fesselte mit Klebeband ihre Hände und Beine und klebte ihre Augen und Mund zu. Dann schleppte ich sie zu meinem Auto und fuhr mir ihr zu meiner Wohnung. Als ich merkte, dass sie schlecht atmen konnte, lockerte ich die Bänder... Ich nahm sexuelle Handlungen an ihr vor, aber ich habe sie nicht vergewaltigt“[1]

Verurteilung

Das Landgericht Münster verurteilte den Mann am 15. September 2008 wegen sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu acht Jahren Haft. Bereits 2006 war der Stuckateur wegen einer anderen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden und war anhand von DNA-Spuren überführt worden.[2]

Einzelverweise

  1. Angeklagter gesteht sexuellen Übergriff in: Westfälische Nachrichten, 9.9.2008, http://www.wn.de/Muensterland/2008/09/Muensterland-Angeklagter-gesteht-sexuellen-Uebergriff
  2. Entführung und Missbrauch: Acht Jahre Haft in: Westfäliche Rundschau, 15.9.2008, http://www.derwesten.de/wr/wr-info/entfuehrung-und-missbrauch-acht-jahre-haft-id1180257.html