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Hans Köhne

Johann "Hans" Köhne (geboren am 5. Juni 1898 in Groß Reken[1], gestorben am 12. Dezember 1982 in Ibbenbüren)[2] war ein deutscher Polizist, Mitglied der NSDAP und ab 1944 Leiter der Polizeidienststelle Ibbenbüren.

Hans Köhne besuchte von 1904 bis 1912 die katholische Volksschule in Groß Reken. Er nahm als Soldat in den Jahren 1917 und 1918 am Ersten Weltkrieg teil. Ab Dezember 1924 besuchte er die Polizeischule in Münster und wurde im März 1925 Polizeiwachtmeister. Vom 3. Dezember 1929 bis zum 20. März 1930 wurde er dort zum Polizeioberwachtmeister ausgebildet. Vom 1. April 1928 bis zum 15. Dezember 1932 arbeitete er für die Polizeiverwaltung Dortmund. Anschließend arbeitete er bis zum 31. März 1934 bei der Gemeindepolizei Rinkerode. Direkt danach tat er bis zum 10. März 1944 seinen Dients bei der Polizeiverwaltung Gronau an. Hier war er ab Juli 1943 bis Februar 1944 als NSDAP-Ortsgruppenpersonalamtsleiter tätig.[1] Am 11. März 1944 trat Köhne das Amt des Leiters der Polizeidienststelle Ibbenbüren als Nachfolger von Paul Kirstein an. An der Polizeischule Berlin-Schöneberg wurde er vom 13. Januar 1942 bis zum 24. April 1942 zum Offizier der Reserve ausgebildet.[1] Im Juni 1945 wurde er zum Oberleutnant befördert. Am 12. Dezember 1945 wurde er von der britischen Militärregierung in Tecklenburg wegen seines Postens als NSDAP-KreisOrtsgruppenpersonalamtsleiter als ungeeignet für den Polizeidienst eingestuft und frühpensioniert. Im Juni 1947 wurde er im Entnazifizierungsverfahren als "unbelastet" eingestuft. Später arbeitete er für das Wohnungsamt und weit Wohnungen zu. Bis 1960 arbeitete er für den Haus- und Grundbesitzerverein.

Er war seit 1929 mit Elly Siekenbäumer verheiratet. Beide bekamen die Söhne Werner (geboren 1931) und Egon (geboren 1935). Sie wohnten 1945 an den Adressen Große Straße 37a (Haus Wattendorf), Nordstraße 11 (bei Gärnter Bringemeier), Poststraße 53 (bei Windhaus) und Rheiner Straße 39 (bei Heemann/ Stiegemeyer) in Ibbenbüren. 1968 wohnten sie an der Adresse Osnabrücker Straße 15 (Haus Brinkmann) und ab 1979 an der Adresse In der Ostfeldmark 8 bei seinem Sohn Egon.

Köhnes Rettung von 70 bis 80 Zwangsarbeitern

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Als der Krieg sichtlich seinem Ende zuging und in Bentheim schon Panzersperren errichtet waren, die Nazis im Geheimen wohl selbst nicht mehr an die deutsche Wunderwaffe glaubten und für ihr eigenes kostbares Leben fürchteten, fand eines Sonntags im Lokal Lindenhof am evangelischen Kirchplatz eine Lagebesprechung statt. Anwesend waren: der Kampfgruppenkommandeur, Standort Rheine, der Kreisleiter mit einem ganzen Stab Getreuen, der Bürgermeister, der Kreisfeuerwehrführer und ich. Ich mußte zunächst meinen Einsatzplan für die Polizei im Einsatzfalle erläutern. Der Kampfgruppenkommandeur hatte nichts einzuwenden, im Gegenteil – Einwendungen und Abänderungsvorschläge des Kreisleiters erklärte er als nicht vorteilhaft, gedacht hat er vielleicht: „Blödsinn“.

Das war alles gut und realistisch. Aber nun kommt die Gemeinheit. Es wurde angenommen und das zu Recht, daß die Gefangenen, die in Ibbenbüren und Umgebung waren, bei Anrücken der feindlichen Truppen eine Gefahr bilden würden.

Da hatte der Kreisleiter einen Plan, einen teuflischen Plan, dem der Kampfgruppenkommandeur auch zustimmte. Und seine Zustimmung war maßgebend. Die Gegenstimme des Bürgermeisters, des Kreisfeuerwehrführers und meine wären nutzlos gewesen. Nun aber des Kreisleiters Plan: Bei der Preussag wird das in die Abbaustrecke einsickernde Wasser nach oben gepumpt, von wo es durch einen unter der Erde entlang führenden Stollen abfließt. Der Stollen beginnt bei der Preussag, führt einige Meter tief durch den Treppkesberg und tritt kurz vorm Bahnübergang an der Osnabrücker Straße wieder Zutage. Bei Gefahr im Verzuge, also bei Einrücken der feindlichen Truppen, sollten die Gefangenen bei der Preussag in den Stollen gejagt und der Stollen dann verschlossen werden.

Die Gefangenen müßten dann, von niemandem wahrgenommen, ersticken oder ertrinken.

(...) In der ehemaligen alten Schule am evangelischen Kirchplatz befanden sich die 70 – 80 Gefangenen, über deren Schicksal in der Wirtschaft Lindenhof schreckliches beschlossen war.

Dieser Plan mußte durchkreuzt werden. Wenigstens mußte ich es versuchen. Ich beauftragte einen Beamten mit meiner Vertretung und begab mich selbst zur alten Schule. Dort ließ ich die Gefangenen ihre Habseligkeiten nehmen und führte sie in geschlossener Kolonne den Treppkesberg hinaus, Alter Postweg und ein gutes Stück Osnabrücker Straße, Richtung Osnabrück. Dann erklärte ich den Frontverlauf – wenigstens den wahrscheinlichen – sagte ihnen, in welcher Richtung sie leicht auf deutsche Truppen oder auf SS oder Braunhemden treffen könnten, riet ihnen, sich zu verstreuen und nachts zu versuchen weiterzukommen. Ich ging den Weg zurück zur Wache, denn dieser Weg war unauffälliger als die Hauptstraße. Trotzdem mußte ich auf Überraschungen gefaßt sein. Aber auf Überraschungen war ich vorbereitet. Ich trug die Pistole nicht in der Pistolentasche am Koppel, wo sie vermutet werden mußte, sondern durchgeladen und entsichert in der Rocktasche.

Aber kein Auge hat es gesehen und kein Ohr hat es gehört und keiner von denen, die den Tod der Gefangenen beschlossen hatten, dass ich sie vorm Tod des Ertrinkens bewahrt hatte. Aber hatte ich sie wirklich davor bewahrt? Die Polizei hätte sie nicht in den Stollen gejagt und die Parteigrößen hatten sich alle in Sicherheit gebracht, das heißt, so lange es ging. Allerdings weiß ich nicht, was die SS gemacht hätte, die morgens in den Straßen herumgeknallt hatte, weil einige Unvorsichtige die weiße Fahne gezeigt hatten. Jedenfalls, mein eigenmächtiges Handeln blieb unentdeckt. [3]

Verhinderung der Erschießung von 960 ausländischen Gefangenen am Ibbenbürener Güterbahnhof

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Am 10. März 1945 rief Heinrich Knolle Hans Köhne an und informierte ihn, dass am Ibbenbürener Güterbahnhof Ausländer Waggons aufbrächen und plünderten. Er wies ihn auf den Geheimbefehl hin, dass Polizisten plündernde Ausländer zu erschießen habe. Hans Köhn kannte diesen Befehl und machte sich zum Güterbahnhof auf. Dort sah er "960 Gefangene aller Nationen (... :) Russen, Polen, Engländer, Holländer, Belgier, Franzosen."[4], die weder auf dem Transport noch vor Ort verpflegt wurden. Köhne befand:

Es waren keine Waggons aufgebrochen worden. Nur von einem offenen Kartoffelwagen konnten aus eine Ecke etwa 1 – 2 Zentner Kartoffeln entnommen sein. In den Kochgeschirren über den Feuern befanden sich zusammen höchstens 10 – 15 Pfund Kartoffeln. Also mußten sie roh gegessen worden sein. Wer vor Hunger rohe Kartoffeln ißt, ist kein Plünderer, ich erlaubte den Leuten dass sie sich auf den Bahnsteig setzen oder lagern, aber sich nicht entfernen durften. Außerdem versprach ich ihnen, dass sie wenigstens etwas zu essen bekommen sollten, bevor sie wieder den Zug besteigen müssten. Das war von mir ein Versprechen aus meinem Gefühl heraus. Ich wusste aber noch nicht, wie ich es einlösen sollte. Ich blieb mit einem Beamten bei den Gefangenen zurück. Die anderen Polizeibeamten und die Feuerwehrleute schickte ich los, um Lebensmittel aufzutreiben. Und was ich nicht gewagt hatte zu erhoffen, das Wunder traf ein. Sie brachten nach einigen Stunden soviel Lebensmittel, daß jeder Gefangene eine Scheibe Brot und eine Scheibe Wurst bekommen konnte. Außerdem brachten sie 6 Zentner Kartoffeln und einiges Gemüse. Nicht nur das Unglück, sondern auch das Glück kann einem nachlaufen.[5][6]

Aussage von Anton Zumkley

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Anton Zumkley berichtet in einer Aussage im Entnazifizierungsverfahren zu Hans Köhne, von diesem Vorfall gehört zu haben:

"Mir ist auch bekannt geworden, daß Köhne durch sein gerechtes und menschliches Verhalten 3 Wochen vor Ostern gegen einen Transport Ausländer, die auf dem Güterbahnhof von einem Eisenbahnwagen einige Zentner Kartoffeln genommen hatten, erst für die Ausländer und dann für die Ibbenbürener Bevölkerung Blutvergießen verhindert hat. Für dieses menschliche Verhalten wurde er später vom Kreisleiter mit dem Standgericht gedroht."[7]

Köhne habe ihn zudem auf der Polizeiwache, nachdem Zumkley seiner Frau dort wegen des Vormarsches des britischen Militärs befohlen hatte, eine weiße Fahne zu hissen, vor dem Polizisten Nordhausen in Schutz genommen.[7]

Zitat Köhnes zu den Rettungsaktionen

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Was wäre in Ibbenbüren nach der Einnahme durch die Engländer geschehen, wenn die Polizei entmenscht genug gewesen wäre und auf dem Güterbahnhof ein Blutbad angerichtet hätte, oder, wenn sie festgestellt hätten, daß Gefangene in einen Wasserstollen getrieben wurden, um sie ertrinken oder ersticken zu lassen? [8]

Versuchte Hinrichtung Gustav Conrads

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Am 1. April 1945 wurde Gustav Conrad in seiner Wohnung vom Landrat Neumann, dem Regierungsinspektor Mezeroth und Polizeileutnant Hans Köhne in seiner Wohnung festgenommen. An seinem Haus wurde von einer Wohnungsnachbarin eine weiße Flagge aufgehängt, was ihm zugeschrieben wurde und sein Todesurteil bedeuten sollte. Zuvor hatte er sich bei den Vertretern des Kampfstabs Georg Fletemeyer und Max Schumacher, über die sinnlose Verteidigung Ibbenbürens gegen einen übermächtigen Feind echauffiert. Er wurde zur Wirtschaft Maug auf dem Schafberg befördert, wohin die Kreisleitung ihren Kampfstab verlegt hatte. Seinem Wagen folgten der Kreisleiter Heinrich Knolle und der Landrat, an deren Wagen eine Schaufel gebunden war. Hiermit sollte Conrad sein eigenes Grab schaufeln. Von der Wirtschaft wurde Conrad zu einem Bauernhaus gebracht und zunächst von Köhne und dann von SS-Mann Nietiedt[9] bewacht. Da die britische Armee sich Ibbenbüren näherte unterblieb die geplante Hinrichtung.

  1. 1,0 1,1 1,2 Entnazifizierungsakte zu Hans Köhne, s. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/XVMXIZILEQO4TFTESZ5UZXGHZDXVL7L2
  2. Todesanzeige zu Hans Köhne am 15. Dezember 1982 in der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung
  3. Hans Köhne, Lebenserinnerungen, unverlegt, S. 125-134
  4. Hans Köhne, Lebenserinnerungen, unverlegt, S. 136
  5. Hans Köhne, Lebenserinnerungen, unverlegt, S. 137-138
  6. Köhne schildert den Vorfall auch in seiner Aussage zur Entnazifizierung von Franz Röttger; online: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.landesarchiv-nrw.de%2Fdigitalisate%2FAbt_Rheinland%2FNW-Bestaende%2FNW_1039-R%2F~026%2FNW_1039-R-02645%2Fmets.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=38&cHash=4fa168d81e6c2d6dbc994a16c2640292
  7. 7,0 7,1 Entnazifizierungsakte zu Hans Köhne, S. 25; online: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.landesarchiv-nrw.de%2Fdigitalisate%2FAbt_Rheinland%2FNW-Bestaende%2FNW_1039-K%2F~056%2FNW_1039-K-05610%2Fmets.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=25&cHash=e6034dfa1a913582dbe6b5c74df92230
  8. Hans Köhne, Lebenserinnerungen, unverlegt, S. 141
  9. Möglicherweise handelt es sich hierbei um Wilhelm Nietiedt