Kategorie:RDP
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Der Reichsverband der Deutschen Presse (RDP) war von 1910 bis 1945 im Deutschen Reich eine Berufsvertretung für Journalisten. (...) Während vor und nach der Zeit des Nationalsozialismus jeder als Journalist tätig sein konnte, war zwischen 1933 und 1945 Voraussetzung dafür die Mitgliedschaft im Reichsverband der deutschen Presse, die Mitgliedschaft wurde nur denen zuteil, die nicht als Regimegegner bekannt waren. Ab 1934 galt laut Satzung das Führerprinzip, der Reichsverband der deutschen Presse wurde zum verlängerten Arm von Joseph Goebbels Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und hatte als Körperschaft des öffentlichen Rechts vor allem die Berufslisten zu führen. In den letzten Kriegstagen nach Ingolstadt evakuiert, wurden dort die meisten Akten von Bomben vernichtet.
Wikipedia
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