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[[1950]] - Kriminalpolizeiwachtmeister Gattner kommt zu dem Schluss, dass die Täter des [[Pogrom in Hopsten|Pogroms in Hopsten]] nicht eindeutig identifiziert werden konnten und dass die verursachten Schäden "gegenüber anderen Städten in keinem Verhältnis gestanden haben"<ref>Lars Boesenberg, Jürgen Düttmann, Norbert Ortgies, Machtsicherung, Ausgrenzung, Verfolgung: Nationalsozialismus und Judenverfolgung in Ibbenbüren, mit einem Beitrag von Marlene Klatt und Rita Schlautmann-Overmeyer, Historischer Verein Ibbenbüren, S. 94</ref>. | [[1950]] - Kriminalpolizeiwachtmeister [[Erich Gattner]] kommt zu dem Schluss, dass die Täter des [[Pogrom in Hopsten|Pogroms in Hopsten]] nicht eindeutig identifiziert werden konnten und dass die verursachten Schäden "gegenüber anderen Städten in keinem Verhältnis gestanden haben"<ref>Lars Boesenberg, Jürgen Düttmann, Norbert Ortgies, Machtsicherung, Ausgrenzung, Verfolgung: Nationalsozialismus und Judenverfolgung in Ibbenbüren, mit einem Beitrag von Marlene Klatt und Rita Schlautmann-Overmeyer, Historischer Verein Ibbenbüren, S. 94</ref>. |
Aktuelle Version vom 24. Juni 2024, 22:41 Uhr
Ereignisse
1950 - Kriminalpolizeiwachtmeister Erich Gattner kommt zu dem Schluss, dass die Täter des Pogroms in Hopsten nicht eindeutig identifiziert werden konnten und dass die verursachten Schäden "gegenüber anderen Städten in keinem Verhältnis gestanden haben"[1].
- ↑ Lars Boesenberg, Jürgen Düttmann, Norbert Ortgies, Machtsicherung, Ausgrenzung, Verfolgung: Nationalsozialismus und Judenverfolgung in Ibbenbüren, mit einem Beitrag von Marlene Klatt und Rita Schlautmann-Overmeyer, Historischer Verein Ibbenbüren, S. 94