Sturz einer Frau von Brücke (1986): Unterschied zwischen den Versionen

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== Tathergang ==
== Tathergang ==
Am 9. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1 ("Hansalinie"). Der Sturz war tötlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte.
Am 10. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke ("Hermannsbrücke")<ref name="ivz16071986">Ausgabe der [[Ibbenbürener Volkszeitung]] vom 16. Juli 1986</ref> im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1 ("Hansalinie"). Der Sturz aus 28 Metern Höhe war tödlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Um 00.50 Uhr wurde die Tote gefunden.<ref name="ivz14071986">Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 14. Juli 1986</ref>


== Ermittlungen ==
== Ermittlungen ==
Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer 15 Kilometer entfernten Wohnadresse, Jägerstraße 1, zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Deswegen und wegen des unverdächtigen Zustands ihrer Wohnung ging die Polizei zunächst nicht von einem Selbstmord aus. <ref>Ausgabe der [[Ibbenbürener Volkszeitung]] vom 14. Juli 1986</ref> Zur Aufklärung des Sachverhalts wurde bei der Münsteraner Kriminalpolizei eine Sonderkommission eingerichtet.<ref>Artikel ''Kripo fragt: Wer kannte C. Delbrügge?"'' in der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 15. Juli 1986</ref>
Der von Christel D. getrennt lebende Ehemann identifizierte sie, nachdem er über die Zeitungsberichterstattung von dem Vorfall erfahren hatte.<ref name="ivz16071986" /> Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer 15 Kilometer entfernten Wohnadresse, Jagdgrund 4, zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Sie hatte sich am Nachmittag des Tages bei einer Arbeitskollegin aufgehalten. Nachforschungen an ihrem Arbeitsplatz bei einem Zahnarzt in Recke blieben ohne weiterführendes Ergebnis.<ref name="ivz16071986" /> Wegen dieser persönlichen Umstände und des Zustands ihrer Wohnung, in der noch Licht brannte,<ref name="ivz14071986" /> ging die Polizei nicht von einem Selbstmord aus. <ref name="ivz14071986" /> Zur Aufklärung des vermuteten Verbrechens wurde bei der Münsteraner Kriminalpolizei eine 12-köpfige Sonderkommission eingerichtet.<ref>Artikel ''Kripo fragt: Wer kannte C. Delbrügge?"'' in der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 15. Juli 1986</ref> Diese fragte zunächst die Bevölkerung, ob jemand etwas zum Verbleib von Christel D. am Todestag nach 19 Uhr sagen könne.<ref name="ivz14071986" />


== Einzelverweise ==
== Einzelverweise ==
<references /> [[Kategorie:Kriminalfall]]
<references /> [[Kategorie:Kriminalfall]]

Version vom 6. November 2023, 10:40 Uhr

Bei Sturz einer Frau von Brücke (1986) handelt es sich um ein tödliches Ereignis in Tecklenburg-Leeden.

Tathergang

Am 10. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke ("Hermannsbrücke")[1] im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1 ("Hansalinie"). Der Sturz aus 28 Metern Höhe war tödlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Um 00.50 Uhr wurde die Tote gefunden.[2]

Ermittlungen

Der von Christel D. getrennt lebende Ehemann identifizierte sie, nachdem er über die Zeitungsberichterstattung von dem Vorfall erfahren hatte.[1] Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer 15 Kilometer entfernten Wohnadresse, Jagdgrund 4, zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Sie hatte sich am Nachmittag des Tages bei einer Arbeitskollegin aufgehalten. Nachforschungen an ihrem Arbeitsplatz bei einem Zahnarzt in Recke blieben ohne weiterführendes Ergebnis.[1] Wegen dieser persönlichen Umstände und des Zustands ihrer Wohnung, in der noch Licht brannte,[2] ging die Polizei nicht von einem Selbstmord aus. [2] Zur Aufklärung des vermuteten Verbrechens wurde bei der Münsteraner Kriminalpolizei eine 12-köpfige Sonderkommission eingerichtet.[3] Diese fragte zunächst die Bevölkerung, ob jemand etwas zum Verbleib von Christel D. am Todestag nach 19 Uhr sagen könne.[2]

Einzelverweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 16. Juli 1986
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 14. Juli 1986
  3. Artikel Kripo fragt: Wer kannte C. Delbrügge?" in der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 15. Juli 1986