Hausbrand (2021) und Das Hoch im Münsterland: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Hausbrand (2001)''' bezeichnet den Brand an einem Zweifamilienhaus am [[1. Juni]] [[2021]].
'''Das Hoch im Münsterland''' ist der Slogan des [[Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH]]<ref>https://www.stadtmarketing-ibbenbueren.de/</ref>. Dadurch entstand eine Kontroverse darüber, was der höchste Punkt im Münsterland sei.


== Bericht der Polizei ==
== Hergang ==
<blockquote>''Aus bislang ungeklärter Ursache ist am frühen Dienstagnachmittag (01.06.21) gegen 14.05 Uhr in einem Garten an der Edith-Stein-Straße in Laggebeck ein Feuer ausgebrochen, das sich kurz darauf auf eine Gartenhütte und schließlich auf zwei Doppelhaushälften ausbreitete. Bei dem Brand, zu dem ein Großaufgebot der Feuerwehr ausrückte, wurden zwei Personen leicht verletzt. Sie mussten mit einem Rettungswagen in ein Klinikum gebracht werden. Als die Polizei am Einsatzort eintraf, hatte die Feuerwehr bereits mit den Löscharbeiten begonnen. Eine Zypressenhecke stand auf einer Länge von mehreren Metern im Vollbrand. Außerdem brannten die Gartenhütte sowie der Dachstuhl und eine Hausecke im vorderen Bereich der beiden Reihenhäuser. Einige Fenster waren durch die Hitzeentwicklung bereits geborsten. Die Einsatzkräfte mussten den Dachstuhl öffnen, um Brandnester zu löschen. Beide Häuser waren nach dem Brand nicht mehr bewohnbar. Die Feuerwehr war mit vier Löschzügen und mehr als 40 Kräften vor Ort. Nach den ersten Erkenntnissen der Polizei ist der Brand bei Gartenarbeiten entstanden. Wie genau es zum Ausbruch kam, ist unklar. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Der Sachschaden beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf rund 250.000 Euro.''</blockquote>
Am 21. Mai 2015 wurde im Blog [[Ibbtown_(Blog)|Ibbtown]] ein Eintrag in der Wikipedia-Artikel zu [[Ibbenbüren]] thematisiert.<ref>https://ibb.town/18474</ref> Dort stand:


== Video des Brandes ==
<blockquote>''Mit einem Webespruch, der Ibbenbüren als den höchsten Höhenzug des Münsterlandes bezeichnet, präsentiert sich die Stadt in der Öffentlichkeit. Dieser fragwürdige Werbeslogan führte in der Vergangenheit zu Spannungen zwischen den Gemeinden der Baumberge und der Stadtverwaltung. Dieses manifestierte sich in einer Klage gegen die Stadt Ibbenbüren.<br><br>Die klagenden Gemeinden wollten erreichen, dass der Stadt die Verwendung des Werbespruches untersagt ist. Nach ihrer Ansicht läge Ibbenbüren weder geografisch im Münsterland, noch stelle es dessen höchsten Punkt dar, da dieses die Baumberge seien. Letztlich scheiterte die Klage, da nach geltendem Recht für den Begriff Münsterland als geographischer Herkunftsort das Freihaltebedürfnis gelte. Vielmehr darf dieser Begriff auch außerhalb der Region frei verwendet werden und unterliegt keinem explizieten Schutz.''<ref>https://web.archive.org/web/20150515011247/https://de.wikipedia.org/wiki/Ibbenb%C3%BCren</ref></blockquote>
<youtube>Muy1z2uZ2nI</youtube>
 
Unterschiedliche Medien nahmen daraufhin die Thematik auf.<ref>Michael Baar, ''Ibbenbüren und Nottuln käbbeln sich – Westerbecker Berg gewinnt'', s. https://www.wn.de/muensterland/kreis-steinfurt/lienen/ibbenburen-und-nottuln-kabbeln-sich-westerbecker-berg-gewinnt-1836805</ref>.
 
== Video aus der Lokalzeit Münsterland ==
<youtube>4pekgEpcOZ8</youtube>


== Einzelverweise ==
== Einzelverweise ==
<references /> [[Kategorie:Unfall]][[Kategorie:Video]]
<references />[[Kategorie:Idiom]][[Kategorie:Video]]

Aktuelle Version vom 21. Mai 2023, 22:31 Uhr

Das Hoch im Münsterland ist der Slogan des Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH[1]. Dadurch entstand eine Kontroverse darüber, was der höchste Punkt im Münsterland sei.

Hergang[Bearbeiten]

Am 21. Mai 2015 wurde im Blog Ibbtown ein Eintrag in der Wikipedia-Artikel zu Ibbenbüren thematisiert.[2] Dort stand:

Mit einem Webespruch, der Ibbenbüren als den höchsten Höhenzug des Münsterlandes bezeichnet, präsentiert sich die Stadt in der Öffentlichkeit. Dieser fragwürdige Werbeslogan führte in der Vergangenheit zu Spannungen zwischen den Gemeinden der Baumberge und der Stadtverwaltung. Dieses manifestierte sich in einer Klage gegen die Stadt Ibbenbüren.

Die klagenden Gemeinden wollten erreichen, dass der Stadt die Verwendung des Werbespruches untersagt ist. Nach ihrer Ansicht läge Ibbenbüren weder geografisch im Münsterland, noch stelle es dessen höchsten Punkt dar, da dieses die Baumberge seien. Letztlich scheiterte die Klage, da nach geltendem Recht für den Begriff Münsterland als geographischer Herkunftsort das Freihaltebedürfnis gelte. Vielmehr darf dieser Begriff auch außerhalb der Region frei verwendet werden und unterliegt keinem explizieten Schutz.
[3]

Unterschiedliche Medien nahmen daraufhin die Thematik auf.[4].

Video aus der Lokalzeit Münsterland[Bearbeiten]

Einzelverweise[Bearbeiten]