Tötungsdelikt Heinrich Sch. (1993)

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Bei Tötungsdelikt Heinrich Sch. (1993) handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 29. November 1993 in Ibbenbüren zugetragen hat.

Rekonstruierter Tathergang[Bearbeiten]

Nach einem gemeinsamen Besuch beim Imbiss "Grillmaster" war es zwischen dem 44-jährigen Heinrich Sch. und dem ebenso alten Manfred S. aus Ibbenbüren auf dem Heimweg zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Aus einer Bierlaune heraus wollte Sch. Manfred S. küssen. Es kam zu einer Rangelei, bei der Sch. zu Boden ging und von S. mit Tritten attakiert wurde. Sch. starb nach den Tritten an Verblutung.[1]

Verurteilung[Bearbeiten]

Da bei Manfred S. kein Tötungsvorsatz erkannt werden konnte und er 2,65 Promille Alkohol im Blut hatte, ging die zweite Kammer des Schwurgerichts Münster von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus und verurteilte Manfred S. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.[1]

Einzelverweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Artikel Drei Jahre Haft für Bluttat in der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 16. August 1994