Tötungsdelikt Hermann Bruse (1910)

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Bei Tötungsdelikt Hermann Bruse (1910) handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 8. Februar 1910 auf dem Dickenberg (heute Ibbenbüren-Dickenberg) zugetragen hat. Hierbei starb der 50-jährige Niederländer Hermann Bruse.[1]

Rekonstruierter Tathergang in der Pressemitteilung der Ibbenbürener Volkszeitung vom 22. März 1910[Bearbeiten]

Am Vormittag des 9. Februar fand man abseits der Provinzialstraße Rheine-Osnabrück am Fuße der hohen Chausseebüschung in einem Wassertümpel die Leiche des 50jährigen Steinbrucharbeiters Hermann Bruse. Die Leiche wies zahlreiche Verletzungen, insbesondere schwere Kopfverletzungen auf, die zum Tode geführt hatten. Bald wurden drei des Totschlags Verdächtige in Haft genommen ; der Steinhauer Lücke gen. Büchter aus Ibbenbüren, der Steinbrucharbeiter Heinr. Richter aus Ibbenbüren und der Steinhauer Peter Käs aus Ibbenbüren. Diese drei, die bisher nicht vorbestraft sind, stehen denn auch heute vor den Geschworenen, angeklagt der Körperverletzung mit Todeserfolg.

Die Aussagen insgesamt ergaben folgendes Bild: Der Angeklagte Richter ist am 8. Februar (Fastnachtsdienstag) abends gegen 6 Uhr mit Büchter, mit dem er zusammen arbeitete, aus dem Steinbruch gegangen. Nachdem Richter in der Wirtschaft Fuchs Schnaps gekauft hatte, den er mit Büchter trank, versuchte er hinterher, auch in der Wirtschaft Beith zu Branntwein zu kommen. Hier wurde ihm aber Branntwein nicht gegeben, da er kein Geld vorzeigen konnte. Hierüber erbost, nahm er, mit einem Stocke in der Hand, eine drohende Haltung an, weshalb er von der Schwägerin des Wirtschaftsinhabers vor die Tür gesetzt wurde. Nach etwa 10 Minuten kam der Zeuge Wacker in die Beithsche Wirtschaft und ersuchte, seinem mit Eisen beladenen Fuhrwerk die Steigung der Chausee am Ossenlied vorbei bis zu der Dickenberger Schule hinaufzuhelfen. Der Erschlagene, Bruse, und der Zeuge Johann Käs, der Bruder des Angeklagten Peter Käs, fanden sich bereit, Wacker die erbetene Beihilfe zu leisten. Als sich das Fuhrwerkt in Bewegung setzte, begannen die Angeklagten Richter und Büchter, die an das Fuhrwerk herangekommen waren, den Bruse, der hinter dem Fuhrwerk herging, zu stoßen und zu schlagen. Auch der Zeuge Joseph Käs erhielt ebenfalls mit einem Stock zwei Schläge auf den Arm. Er begab sich deshalb an die Spitze des Fuhrwerks. Wacker trat Richter und Büchter entgegen und drohte ihnen, von der Schußwaffe, deren Besitz er den beiden vortäuschte, Gebrauch zu machen. Die beiden blieben hierauf, eingeschüchtert, zurück. Nachdem das Fuhrwerk an der Dickenberger Schule angelangt war, entließ Wacker den Bruse und Johann Käs. Jedoch kam Bruse nicht mehr in seinem Gasthause, der Wirtschaft Beith, an. Andern Tages fand man seine Leiche. Sie lag im Ossenlied - eine Waldwiese - hart neben einem Haufen Reisig, an dem Wasserdurchlass der Chaussee. Der linke Holzschuh des Toten lag auf der Böschung, der Hut fehlte. An der Böschung stellte man kleinere Blutspuren fest, auf der Chausee, auf die Dickenberger Schule zu, eine größere Blutspur. Hinter der Schule, am östlichen Rande der Chaussee, fand man zwei große Blutlachen. In der Nähe der Blutspuren fand man den Hut Richters, desgleichen fanden sich bei den Blutspuren blutige Stücke des Spazierstocks Richters. ein Polizeihund machte außerdem in der Nähe der Tatstelle einen Holzschuf ausfindig, den der Zeuge Joseph Käs verloren hat.

Die drei Angeklagten, die ein typisches Bild des Schweigens bieten und ängstlich darauf bedacht sind, in ihren Aussagen alles zu vermeiden, was sie irgendwie belasten könnte, lassen aus diesem Grunde durchaus nicht leicht mit sich verhandeln. Richter will in angetrunkenem Zustande an der Chausee gelegen und sich, als er in dem an der Landstraße gelegenen Wäldchen Lärm und Schläge hörte, dorthin begeben haben. In dem Wäldchen will er dann Käs und Büchter auf den an der Erde liegenden Bruse haben einschlagen sehen und gleichfalls einige Schläge nach ihm geführt haben. Hierbei soll Käs, auf den Kopf des Bruse hindeutend, gesagt haben: "Hier ist der Kopf, da mußt du hinschlagen." Zu Dritt hätten sie den jammernden Bruse schließlich zur Chaussee geschleppt. Unterwegs sei Bruse in die Knie gesunken. Ob ihn einer seiner Komplizen die Böschung hinuntergeworfen habe, will er nicht gesehen haben. Büchter gibt heute an, er sei an dem Abend derart betrunken gewesen, daß er sich der einzelnen Vorgänge nicht mehr entsinnen will. Im Gerichtsgefängnis habe Käs zu ihm gesagt, er solle die Sache auf sich nehmen, er wolle dies später mit Geld gut machen. Wie sich Büchter dieser Einzelheit entsinnt, so weiß er sich auch dessen zu entsinnen, daß er zu dem auf Bruse einschlagenden Käs gesagt hat, er solle aufhören zu schlagen, Bruse habe genug. Käs zieht das einfache Verfahren vor, indem er behauptet, er habe sich überhaupt nicht an der Tat beteiligt, er werde gewiß mit einem anderen verwechselt. Entgegen der Aussage des Richter sei er mit diesem an dem Abend nicht zusammengetroffen. Richter und Büchter wollen von Käs unter drohender Gebärde aufgefordert sein, vor dem Richter alles zu leugnen. An den Kleidern Richters und Büchters fand man Blutspuren, desgleichen an einer Jacke, die Käs an dem Abend getragen haben soll.
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Strafprozess[Bearbeiten]

Die beiden ärztlichen Sachverständigen, welche die Obduktion des Erschlagenen vorgenommen haben, begutachten, daß die schweren Kopfmißhandlungen zu einer Gehirnerschütterung und damit zum Tode des Bruse geführt hätten. [2]

Die Schädeldecke war vollständig zertrümmert, der hintere Teil derselben fehlte gänzlich.[1]

Es wird hierauf bei den drei Angeklagten die Schuldfrage nach vorsätzlicher Körperverletzung mit Todeserfolg gestellt, auf Antrag der Verteidiger außerdem bei jedem der drei die Nebenfrage nach mildernden Umständen.[2]

Am 19. März 1910 verurteilte das Schwurgericht Münster die drei Täter Peter Käs, August Büchter und Heinrich Richter wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu Gefängnisstrafen von 4 Jahren. Da Peter Käs im Gegesatz zu seinen zwei Mittätern zum Tatzeitpunkt nüchtern war und keine Reue zeigte, verlor er für 5 Jahre seine bürgerlichen Ehrenrechte.[2]

Trivia[Bearbeiten]

1891 wurden Peter und sein Bruder Johann Käs Opfer von Gewalttätigkeiten des Ibbenbürener Steinhauers Wilhelm Schüttemeyer. Peter Käs hatte mit einem Gewehrlauf einen Schlag auf den Kopf, Johann Käs zwei Schläge auf den Arm bekommen. Schüttemeyer wurde hierfür vom Schwurgericht Münster zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.[3]

Einzelverweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 10. Februar 1910
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 22. März 1910
  3. Ausgabe der Zeitung Münsterischer Anzeiger und Volkszeitung vom 3. November 1891, s. https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/5695066?query=kaes