Tötungsdelikt Steinhauer Brüggemann (1903)

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Bei Tötungsdelikt Steinhauer Brüggemann (1903) handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 7. September 1903 in Ibbenbüren zugetragen hat. Opfer wurde der Steinhauer Brüggemann, der auf dem Schafberg lebte. Täter war Josef Merschjann, der in der Nordfeldmark lebte.[1]

Rekonstruierter Tathergang aus der Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 11. Oktober 1903[Bearbeiten]

Der angeklagte Taglöhner Josef Merschjann ist am 11. Dezember 1881 zu Ibbenbüren geboren, er ist noch unbestraft, seine Roheit beweist aber der Umstand, daß er bereits vor 2 Jahren seinem Bruder mit dem Messer in das Gesicht stieß. Merschjann ist beschuldigt, am 7. Februar d. J. den Steinhauer Brüggemann, ebenfalls von hier, vorsätzlich verletzt zu haben, so daß der Tod eintrat. Der Anklage liegt etwa folgender Sachverhalt zu Grunde. Am 7. September d. J. hatte der angeklagte Merschjann mit anderen teilweise halbwüchsigen Burschen die hiesige Kirmes besucht und dabei etwas über den Durst getrunken. Das truf bei dem rohen Charakter des Angeklagten schlechte Früchte. Abends gegen 6 Uhr hielt er in einer Schießbude das Gewehr auf ihn befreundete Personen. Auf der Straße kam ihm ein Kollege entgegen. Derselbe entbot dem Angeklagten einen "schönen guten Abend", worauf dieser erwiderte: "Brust mi nich te viel te seggen, süss kriegt Du eenen in et Gesicht". In einer Kuchenbude forderte er sich für 80 Pfennig Kuchen. Auf die Aufforderung des Wirtes, zu bezahlen, hatte er ein höhnisches "er solle nur herauskommen, auf der Straße wolle er ihn schon bezahlen". Ein weiterer Zeuge bekundet, Merschjann habe in der Wirtschaft Glüsenkamp geäußert, er wolle zum Karussell gehen, dort "müsse einer den Kopf lassen". Bei anderer Gelegenheit drohte er, "heute wolle er noch einen den Hals umdrehen", und "vor 12 Uhr müsse noch einer das Leben lassen." Gegen 11 Uhr Abends ging der Angeklagte mit mehreren seiner Kumpane nach der Wirtschaft Brinkmann. Dort traf er auf einem Treppenstein seinen Vetter, den ermordeten Brüggemann, mit mehreren Freunden. Einen "schönen guten Abend, Franz", den der Zeuge Bremer dem Merschjann wünschte, folgte ein heftiger Fußtritt in Gesäß. Hierüber aufgebracht, rief Brüggemann dem Angeklagten zu: "Das darfst du meinem Freunde aber nicht tun, das lasse ich mir nicht gefallen, und wenn Du auch mein Vetter bist!" Dabei hieb er mit seinem Handstocke kräftig auf ihn ein. Hierüber aufgebracht, rief Merschjann: "Du büs je 'nen schlechten Kiörl, Du lauß Deine Aollen verschmachten!" Diesem Schmähwort folgte ein heftiger Hieb von seinten seines Vetters, auf den der Angeklagte dann mit drei Messerstichen antwortete. Merschjann soll hinzugefügt haben: "de paar, de ük die gieven kab, de sit't." Der zu Tode getroffene wurde eiligst ins Krankenhaus gebracht, während der Mörder nach Hause ging, noch gehörig aß und trank und sich zur Ruhe legen wollte. Darüber kam ihm jedoch die Polizei, die ihn festnahm. Nach dem Gutachten des Dr. Bergschneider waren die Stiche von vornherein auf den Unterleib gezielt; einer traf den rechten, der andere den linken Oberschenkel. Die gefährlichste Wunde war jedoch am Unterleib, aus der das Bauchnetz heraushing, die Wunde war 3-4 Zentimeter lang. Infolge der unreinen Haut und Kleidung hatte sich daselbst eine Bauchfellentzündung gebildet, welche den Tod herbeiführen mußte. [2]

Strafprozess[Bearbeiten]

Nach Schluß der Beweisaufnahme wurden den Geschworenen die Schuldfragen nach vorsätzlicher Körperverletzung mit Todeserfolg vorgelegt. Die zweite Frage lautete auf Zubilligung milderner Umstände. Die Geschworenen bejahten die erste, während sie die zweite Frage verneinten. Der Herr Staatsanwalt Reicherts hatte für Bejahung der mildernden Umstände plädiert. Der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Hellraeth, baut um Verneinung der Schuldfrage. Alsdann stellte der Herr Staatsanwalt einen Strafantrag auf 4 Jahre, demgegenüber die Verteidigung auf das mindeste Strafmaß von 3 Jahren Gefängnis zu erkennen bat. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu 4 Jahren Zuchthaus und 8 Jahren Ehrverlust.[2]

Einzelverweise[Bearbeiten]

  1. Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 8. September 1903
  2. 2,0 2,1 Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 11. Oktober 1903