Luise Brammer

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Luise Brammer (geboren als Luise Knüppe am 17. März 1882 in Ibbenbüren, ermordet am 10. Juni 1941 in Hadamar[1][2]) ist ein Opfer des Nationalsozialismus.

Leben[Bearbeiten]

Luise Brammer heiratete den Kraftfahrer Detlef Brammer, der 1911 aus Kiel nach Osnabrück gezogen war. Beide lebten kinderlos in der Martinistraße 43.[3] Als Luise Brammer 50 ist, wird sie am 17. August 1932 in der Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück aufgenommen. Am 24. April 1941 wurde sie in die Landesheilanstalt Eichberg deportiert.

Ein weiterer Abgleich mit den Arbeiten von Prof. Dr. Bernd Walter belegte, dass die auf den Karteikarten genannten Patientinnen und Patienten daraufhin von Eichberg und Weilmünster nach Hadamar gebracht worden sind bzw. nach der öffentlichen Einstellung der „Aktion T4“ am 24. August 1941 in Weilmünster verblieben, wo die meisten von ihnen direkt (in Gaskammern) oder aber indirekt (durch bewusste Mangelernährung, systematische Vernachlässigung oder die Verabreichung von Medikamenten) ermordet worden sind. Nur wenige Patienten überlebten.[4]

Am 10. Juni 1941 wurde Luise Brammer in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet.

Stolperstein[Bearbeiten]

Am 19. Oktober 2010 wurde für Luise Brammer ein Stolperstein an der Martinistraße 43 in Osnabrück verlegt.[3]

Strafverfolgung[Bearbeiten]

An den „Euthanasieverbrechen“ in Hadamar waren im Juli 1941 zwei Ärzte beteiligt und unbeschränkt verantwortlich: Friedrich Berner (Deckname „Dr. Barth“) und Hans Bodo Gorgaß („Dr. Kramer“). Das übrige Personal bestand in dieser Zeit aus bis zu 100 Personen in den Abteilungen „Transport, Aufnahme, Tötung, Verwaltung, Wirtschaft“.

Beginnend mit dem 24. Februar 1947 (1. Verhandlungstag) mussten sich 25 Mitarbeiter der „Landesheilanstalt Hadamar“ vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verantworten (Aktenzeichen: 4a Js 3/46). Am 26. März 1947 (14. Verhandlungstag) wurde der Arzt Hans Bodo Gorgaß „wegen Mordes in mindestens 1.000 Fällen“ zum Tode verurteilt, die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf Lebenszeit aberkannt.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und der infolgedessen abgeschafften Todesstrafe wurde das Todesurteil in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt, danach in eine 15-jährige Zuchthausstrafe. Der Haftantritt von Gorgaß erfolgt am 20. Oktober 1948 in der hessischen „Strafanstalt Ziegenhain“. Am 4. September 1952 wurde Gorgaß in die „Strafanstalt Butzbach“ verlegt, am 7. Januar 1958 vom hessischen Ministerpräsidenten und Justizminister Georg-August Zinn per „Entschluss“ begnadigt, am 23. Januar 1958 aus der Haft entlassen. Danach wurde er von einem Pharmakonzern (Knoll AG, Ludwigshafen) als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt und starb am 10. Oktober 1993 im Alter von 84 Jahren.

Für den „wegen Mordes in mindestens 1.000 Fällen“ rechtskräftig verurteilten Gorgaß bedeutete das eine Haft von etwa neun Jahren (Pro Mord 3,4 Tage Haft). Der im Hadamar Prozess auf der Anklagebank fehlende Arzt Berner galt zunächst als vermisst. Später stellte sich heraus, dass er am 2. März 1945 bei Warthestadt (heute Wronki, Polen) gefallen war. [5]

Zum Personal in der Tötungsanstalt Hadamar zählten auch als Chefarzt und Tötungsarzt Adolf Wahlmann, sowie der Westerkappelner August Miete.

Einzelnachweise[Bearbeiten]