Sturz einer Frau von Brücke (1986): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Bei '''Sturz einer Frau von Brücke (1986)''' handelt es sich um ein tödliches Ereignis in Tecklenburg. == Tathergang == Am 9. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1. Der Sturz war tötlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Chris…“) |
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Am 9. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1. Der Sturz war tötlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. | Am 9. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1. Der Sturz war tötlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. | ||
Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer Wohnadresse zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Deswegen und wegen ging die Polizei zunächst | Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer Wohnadresse zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Deswegen und wegen des unverdächtigen Zustands ihrer Wohnung ging die Polizei zunächst nicht von einem Selbstmord aus. <ref>Ausgabe der [[Ibbenbürener Volkszeitung]] vom 14. Juli 1986</ref> | ||
== Einzelverweise == | == Einzelverweise == | ||
<references /> [[Kategorie:Kriminalfall]] | <references /> [[Kategorie:Kriminalfall]] |
Version vom 5. November 2023, 23:46 Uhr
Bei Sturz einer Frau von Brücke (1986) handelt es sich um ein tödliches Ereignis in Tecklenburg.
Tathergang
Am 9. Juli 1986 stürzte die 28-jährige Christel D. aus Ibbenbüren von einer Autobahnbrücke im Zuge des Hermannswegs über der Autobahn A 1. Der Sturz war tötlich. Die Tote wurde danach von einem Auto überfahren, dessen Fahrer sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernte.
Zunächst konnte nicht geklärt werden, wie Christel D. von ihrer Wohnadresse zur Autobahn kam, da ihr Auto noch zu Hause stand. Deswegen und wegen des unverdächtigen Zustands ihrer Wohnung ging die Polizei zunächst nicht von einem Selbstmord aus. [1]
Einzelverweise
- ↑ Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 14. Juli 1986