Tötungsdelikt Hermann Bruse (1910)
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Bei Tötungsdelikt Hermann Bruße (1910) handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 8. Februar 1910 auf dem Dickenberg (heute Ibbenbüren-Dickenberg) zugetragen hat.
Rekonstruierter Tathergang
Strafprozeß
Am 19. März 1910 verurteilte das Schwurgericht Münster die drei Täter zu Haftstrafen von 4 Jahren Zuchthaus.[1]
Einzelverweise
- ↑ Ausgabe der Ibbenbürener Volkszeitung vom 22. März 1910