Vergewaltigung einer Frau auf Friedhof (2016): Unterschied zwischen den Versionen

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== Strafprozess ==
== Strafprozess ==
Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten am 20. Dezember 2016 zu vier Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter bezog angesichts der aktuellen Lage in Deutschland Stellung, dass die Tat "nicht typisch für einen Flüchtling" sei, kaum erklärbar und nicht entschuldbar. Sie sei keine Begründung für fremdenfeindliche Reaktionen und dafür, "unsere Prinzipien zum Schutz der Menschenwürde über Bord" zu werfen. <ref>https://www.ivz-aktuell.de/-/128877/Vergewaltigungsprozess-Angeklagter-zu-vier-Jahren-verurteilt</ref>
Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten am 20. Dezember 2016 zu vier Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter bezog angesichts der aktuellen Lage in Deutschland Stellung, dass die Tat "nicht typisch für einen Flüchtling" sei, kaum erklärbar und nicht entschuldbar. Sie sei keine Begründung für fremdenfeindliche Reaktionen und dafür, "unsere Prinzipien zum Schutz der Menschenwürde über Bord" zu werfen. <ref>Sabine Plake, ''Tat ist "nicht entschuldbar"'', in: [[Ibbenbürener Volkszeitung]] vom 21. Dezember 2016</ref>


== Einzelverweise ==
== Einzelverweise ==
<references />[[Category:Kriminalfall]]
<references />[[Category:Kriminalfall]]

Aktuelle Version vom 12. Juni 2023, 18:09 Uhr

Bei der Vergewaltigung einer Frau auf Friedhof handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 24. Juli 2016 in Ibbenbüren ereignete. Eine 79 Jahre alte Frau wurde auf dem Zentralfriedhof in Ibbenbüren vergewaltigt.

Tathergang[Bearbeiten]

Die Frau besuchte morgens um 6 Uhr den Friedhof, um das Grab ihres Mannes zu pflegen. Hier wurde sie von einem 40-jährigen Mann aus Eritrea, der in einer Asylunterkunft in Riesenbeck lebte, attakiert. Der Täter war dem Opfer von den Nordstadtarkaden aus gefolgt. Er vergewaltigte das Opfer. Ein Zeuge hörte die Hilfeschreie und informierte die Polizei, die den Täter 20 Minuten später bei der Tatbegehung überwältigen konnte.[1]

Reaktionen in sozialen Netzwerken[Bearbeiten]

Auf Grund der angespannten politischen Lage verursachte der Vorfall große Wellen in den sozialen Netzwerken, wo es zu diversen fremdenfeindlichen Äußerungen kam.

Strafprozess[Bearbeiten]

Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten am 20. Dezember 2016 zu vier Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter bezog angesichts der aktuellen Lage in Deutschland Stellung, dass die Tat "nicht typisch für einen Flüchtling" sei, kaum erklärbar und nicht entschuldbar. Sie sei keine Begründung für fremdenfeindliche Reaktionen und dafür, "unsere Prinzipien zum Schutz der Menschenwürde über Bord" zu werfen. [2]

Einzelverweise[Bearbeiten]

  1. http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/3387170
  2. Sabine Plake, Tat ist "nicht entschuldbar", in: Ibbenbürener Volkszeitung vom 21. Dezember 2016