Tötungsdelikt Ruth K. (1971)

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Bei Tötungsdelikt Ruth K. (1971) handelt es sich um einen Kriminalfall, der sich am 12. Dezember 1971 in Ibbenbüren-Laggenbeck zugetragen hat.

Rekonstruierter Tathergang[Bearbeiten]

Am 12. Dezember 1971 eröffnete der 21-jährige Bereitschaftspolizist Heinz K. seiner 41-jährigen Mutter Ruth K. abends, dass er heiraten wolle. Diese sei dagegen gewesen, da sie befürchtete, keine weiteren Geldmittel von ihrem Sohn zu erhalten. Daraufhin versetzte Heinz K. seine Mutter im Affekt fünf Hammerschläge.[1] Ruth K. wurde um 17 Uhr von ihrem Ehemann blutüberströmt gefunden, der sie und seinen Sohn kurz zuvor verlassen hatte, um in Ibbenbüren Pommes zu holen. Der Täter versteckte sich zunächst im Heizungskeller des Hauses der Familie und stellte sich um 17.30 Uhr dem Laggenbecker Polizeiposten. Ruth K. starb am nächsten Morgen um 8.45 Uhr im Krankenhaus in Ibbenbüren an den Folgen des Angriffs.[2]

Strafprozess[Bearbeiten]

Das Schwurgericht Münster verurteilte Heinz K. am 6. April 1973 zu 30 Monaten Gefängnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heinz. K. zum Tatzeitpunkt zwar vermindert schuldfähig, aber nicht unzurechnungsfähig gewesen war. Nach der Urteilsverkündung kam Heinz K. auf freien Fuß.[1]

Einzelverweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Artikel 30 Monate Freiheitsstrafe, in: Ibbenbürener Volkszeitung vom 7. April 1973
  2. Aloys Veismann, Grauenvolle Bluttat in Laggenbeck: 21jähriger erschlug seine Mutter, in: Ibbenbürener Volkszeitung vom 14. Dezember 1971